Tetanus

Anfang der 90er Jahre hatte meine Kollegin eine Patientin in Behandlung, die nach einer Verletzung in einer chirurgischen Praxis eine der üblichen Tetanus-Auffrischungsimpfungen erhalten hatte; damals sogar die sog. „Simultan“-Spritzen, d.h. eine aktive und eine passive Immunisierung gleichzeitig.

Nach einigen Tagen stellten sich an der einen Injektionsstelle Schmerzen ein. Da sie sich verschlimmerten, ging sie erneut zum Chirurgen, der sie aber beruhigte. Es handle sich um eine Art „Pferdekuss“. Die Schmerzen wurden aber eher stärker, und dann begann sie zu hinken. Anfangs dachte sie, das Hinken sei schmerzbedingt, aber sie fühlte, dass da noch mehr war. Es handelte sich um eine leichte Lähmung. Sie suchte wieder den Arzt auf, der meinte, möglicherweise sei der Ischiasnerv etwas abgedrückt und ihr riet, weiter abzuwarten. Aber die Lähmung verschlimmerte sich, und dann fing auch das andere Bein an, lahm zu werden. Es ging dann alles relativ schnell: In einer neurologischen Klinik wurde letztendlich eine Amyotrophische Lateralsklerose („ALS“) diagnostiziert. Ich besuchte sie in Vertretung meiner Kollegin im Heim. Sie war fest davon überzeugt, dass die Tetanus-Impfung ihre Krankheit ausgelöst hatte. Wenige Wochen später war sie tot.

Eine Meldung auf Verdacht einer Impfnebenwirkung haben wir nicht gemacht, weil wir damals sicher waren, dass keine Aussicht auf Anerkennung bestünde und es der Patientin eh nicht mehr helfen würde. Heute denke ich, dass es ein Fehler war. Allerdings vielleicht auch nicht, wenn ich bedenke, wie sorgfältig das Paul-Ehrlich-Institut sich um die Nebenwirkungen der Corona-„Impfung“ „kümmert“.

Damals war ich noch der Meinung wie die meisten meiner Kolleg/innen, dass eine Tetanus-Impfung spätestens alle 10 Jahre aufgefrischt werden müsse. Ich selbst habe mich allerdings seitdem nicht mehr gegen Tetanus oder irgendetwas anderes impfen lassen.

Heute ist es nach wie vor gängige Praxis, eine Tetanus-Impfung ohne vorherige Antikörperbestimmung durchzuführen. Für mich ist das eine fahrlässige Körperverletzung.

Bei Patienten, die unbedingt eine Tetanus-Auffrischung erhalten möchten, bestimme ich grundsätzlich vorher die Antikörper. Von ca. 20 Fällen hatte nur ein einziger Patient einen niedrigen Titer. Alle anderen hätte ich grundlos geimpft.

In meinen Augen ist das fahrlässige Körperverletzung, denn jede Spritze ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und ein unnötiger Eingriff ist eine Körperverletzung. Auch hier gilt:"primum nil nocere – zuallererst nicht schaden!

Auch dieser Impfstoff soll ja zukünftig auf m-RNA-Basis hergestellt werden.

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