Meinung · Presse

Wovor haben Sie Angst?
Brief eines Arztes an seine Kolleginnen und Kollegen
(Auszug)

Wir gehören zu den freien Berufen!

Der Staat kann uns also keine Vorschriften machen, was durch unsere Berufsordnung bereits in der Präambel und in den ersten Paragraphen deutlich und unmissverständlich festgelegt wurde.

Der Staat kann uns nicht zu Masken zwingen, solange die Studienlage so eindeutig gegen Masken spricht, wie es derzeit ist. Er kann uns nicht zum Impfen zwingen, denn auch hier ist die Studienlage, wenn man sich einmal die Mühe macht, diese Studien zu lesen, eindeutig so, dass die aktuellen mRNA- oder Vektor-Impfstoffe mehr schaden als nutzen, zumal nach aktuellen Daten immer deutlicher wird, dass die Impfung gar nicht vor Covid-19 schützt, sondern Geimpfte inzwischen sogar benachteiligt sind, was den Schutz vor Infektionen betrifft.

Der Staat kann uns nicht zwingen, keine Atteste auszustellen, die doch alleine das Ziel haben, die Gesundheit unserer Patienten zu schützen. Denn es ist unser oberstes Anliegen, „die Gesundheit und das Wohlergehen der Patienten“ (Gelöbnis der Berufsordnung) zu wahren.

Der Staat kann uns nicht zwingen, 2G oder 3G-Regeln aufzustellen, denn wir dürfen „nicht zulassen, dass Erwägungen zu Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jegliche andere Erwägungen“ (Gelöbnis) uns von der Erfüllung unserer Pflichten gegenüber unseren Patienten abbringen. Zu „jegliche andere Erwägungen“ gehört eben auch der Impf- oder Teststatus!

Der Staat kann uns nicht zwingen, das derzeit allgegenwärtige Narrativ der symptomlosen Übertragung und Infektion mit der Durchführung von Tests zu unterstützen, wenn es bis heute keine wissenschaftlichen Beweise für diese symptomlose Übertragung gibt und in einer großen Studie mit 10 Millionen Beteiligten nicht eine einzige symptomlose Übertragung dokumentiert werden konnte. Und dieses Narrativ wird nicht wahrer dadurch, dass es medial ständig wiederholt wird. Warum eigentlich haben wir die Jahrtausende alte Erfahrung, dass symptomlose und damit gesunde Menschen niemanden anstecken können, eigentlich so kommentarlos über Bord geworfen?

Denn:

Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. (§1 BO)

Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit dieser Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können… Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen. (§2 BO)

Und trotz dieser kraftvollen und eindringlichen Aussagen unserer Berufsordnung versucht der Staat, versuchen Behörden, ja auch Richter, Staatsanwälte und Ordnungsbehörden gerade, diese Berufsordnung zu untergraben und damit aus den Angeln zu heben. In den Medien ist zu lesen, dass Ärzten Praxisdurchsuchungen drohen, wenn sie Maskenatteste ausstellen, der WDR hat seinerzeit im Radio und auf der Webseite dazu aufgefordert, Ärzte zu denunzieren, wenn sie das Spiel der Mächte nicht mitspielen.

Sollen wir Ärzte uns das wirklich gefallen lassen? Wovor haben wir Angst?

Dr. Ralf Tillenburg, info-medico.de

nav
nach oben