Rechtliche Themen

Rechts-Informationen für Eltern

Strafrechtliche Fragen zu Impfteams an Schulen (PDF)
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

abc-kindesvertretung.de
Kinderrechte Jetzt e.V. - Rechtliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Impfpflicht

Wäre eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen COVID-19 verfassungsgemäß? (PDF)
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

Entschließung des Europarates

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat Anfang des Jahres 2021 eine Entschließung verabschiedet. Mit der Resolution hatte damit die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa völkerrechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU, anzuwenden sind.

Darin heißt es:

„7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte

7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte“

zit. TKP.at

Werbung für Impfungen illegal

„Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist jede irreführende Werbung für ein Arzneimittel unzulässig. Eine Irreführung liegt gem. § 3 HWG insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann und/oder bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten. § 11 Absatz I Nr. 7 verbietet das Werben mit Aussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch die Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte.“

„Gem. § 12 HWG ist die Werbung für ein Arzneimittel, das sich auf eine meldepflichtige Krankheit bezieht, schon wegen ihres Bezugs zu der Krankheit verboten. COVID-19 ist eine solche meldepflichtige Krankheit. “

Ich will keine Elektronische Gesundheitskarte, was kann ich tun?

Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings kann der Arzt die Behandlung verweigern bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine gültige Karte verfügt, gibt es aber keinen Grund, der Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet sein muß – auch wenn die Krankenkassen das gern behaupten.
CCC

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