Treibjagd 2

Im Juni 2022 kam eine 43-jährige Patientin in meine Sprechstunde und bat mich um Rat. Sie arbeitet in der Küche einer hiesigen Gesundheitseinrichtung und ist als einzige Mitarbeiterin nicht geimpft. Ihre Chefin setzt sie enorm unter Druck und hat sie beim Gesundheitsamt angeschwärzt.

Das hat ihr nun ein Ultimatum gesetzt.

Ein naher Verwandter ist mit 36 Jahren 2 Tage nach der 2. Corona- „Impfung“ tot umgefallen.

Sie selbst ist inzwischen 2 Mal an Corona erkrankt, letztmalig vor 6 Wochen. Sie hat bereits eine Thrombose mit Lungenembolie gehabt. Außerdem wurde bei ihr eine Bypass-OP. am Herzen durchgeführt sowie ein gutartiger Hirntumor operiert. Sie hat Migräne und Asthma.

Ich erkläre ihr, dass ich ihr selbstverständlich eine Impfbefreiung attestieren würde, dass diese allerdings medizinisch sinnlos sei, da der offizielle Grundsatz gelte: je kränker und älter, umso wichtiger die „Impfung“.

Mit meinem Attest hat sie dennoch tatsächlich eine Weile Ruhe.

Ihre Chefin gibt aber nicht auf und so erhält sie Anfang November erneut ein Schreiben des Gesundheitsamtes, sich endlich „impfen“ zu lassen. Andernfalls droht man ihr mit einem Berufsverbot (im Schreiben „Tätigkeitsverbot“ genannt).

Das Ganze zieht sich noch eine Weile in die Länge, aber Anfang Dezember hat sie keine andere Wahl.

Ich telefoniere mit der Sachbearbeiterin des Gesundheitsamtes, da inzwischen durchgesickert ist, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ zum 31. 12. (also in 4 Wochen) endet.

Sie bestätigt mir diesen Sachverhalt, besteht aber dennoch auf „Recht und Gesetz“.

Einige Tage später hat die Patientin zum 3. Mal Corona, allerdings mit einem sehr milden Verlauf.

Das rettet sie.

Am 31.12. 2022 wird die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ bei nach wie vor astronomischen Inzidenzwerten ohne große Feierlichkeiten zu Grabe getragen.

Merke:

1. Auch Ungeimpfte können mehrfach (allerdings nicht besonders schwer) an Covid-19 erkranken.

2. In deutschen Amtsstuben herrscht immer noch ein preußischer Geist.

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